Praktische Medienethik
„Man darf den Täter nicht heroisieren“
Lutz Tillmanns, Geschäftsführer des Deutschen Presserats, im Gespräch mit Message
Video, Ton und Schnitt: Chantal Gluding und Sinah Grotefels
Konzeption, Interview und Texte sowie Schnitt: Janis Dietz
Lutz Tillmanns ist Geschäftsführer des Deutschen Presserates. Im Interview mit Message Online erklärt der Jurist, worauf Journalisten bei der Berichterstattung über politisch motivierte Gewalttaten achten sollten. Und was der Presserat tut, um einer unsachgemäßen Berichterstattung vorzubeugen. Gibt es auch in solchen Fragen ein gemeinsames europäisches Verständnis von ethischem Verhalten der Medien? Sehen und hören Sie die Antwort von Lutz Tillmanns.
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Die Entscheidungen des Presserates
Die Hinweise des Presserates zur Berichterstattung über den NSU hat der Presserat nicht veröffentlicht. Die Entscheidungen zum Amoklauf in Oslo und Utoya sind aber in einer Pressemitteilung zusammengefasst: http://www.presserat.info/inhalt/dokumentation/pressemitteilungen/pm/article/keine-opferfotos.html
Einzelne Entscheidungen können in der Datenbank des Presserates eingesehen werden: http://recherche.presserat.info/
Bereits 2010 hat der Presserat für Journalisten einen Leitfaden zur Berichterstattung über Gewalttaten wie Amokläufe zusammengestellt.
http://www.presserat.info/inhalt/der-pressekodex/leitfaeden.html
Die Multimedia-Beiträge dieser Website wurden von Master-Studierenden der Universität Hamburg in einer Journalistischen Projektwerkstatt unter Leitung von Prof. Dr. Volker Lilienthal erstellt. Kontakt: volker.lilienthal@wiso.uni-hamburg.de.
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