Forschung
Der öffentliche Druck fehlt

Ein Informationsfreiheitsgesetz garantiert jedem Bürger denfreienZugang zu behördlichen Auskünften. Sachsen hat, als eines von fünfBundesländern, noch kein solches Gesetz erlassen. Aber warum?

von Sabrina Dünschede

Kaum jemand würde öffentlich bezweifeln, dass Informationsfreiheitein wichtiges Element einer demokratischen Gesellschaft ist. InDeutschland wird sie durch den Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert.Ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) kann dieses Grundanliegenunterstützen, indem seine Anwendung Verwaltungsvorgänge und-informationen für jedermann transparent und nachvollziehbar macht.Über bestehende Informationsmöglichkeiten hinaus soll jeder BürgerOriginal­­dokumente lesen können.

Mit Hilfe des IFGs soll das sogenannte »Akten­­­­geheimnis« demPrinzip der öffentlichen Verwaltung weichen. Dieses Anliegenunterstützen auch in Sachsen nahezu alle Akteure. Allerdings wirdda­rüber gestritten, ob ein Informationsfreiheits­gesetz das richtigeInstrument ist. Meine Bachelorarbeit, geschrieben an der UniversitätLeipzig, sollte herausfinden, woran die IFG-Initiativen in Sachsenscheiterten. Vordergründig ist die Frage relativ schnell beantwortet:Die konservative CDU schmetterte die Gesetzesinitiativen ab. Doch ganzso simpel ist die Antwort eben doch nicht.

Die Blockadepolitik der CDU

Sächsische Journalistenverbände und Bürgerrechtler sowie dieParteien Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen halten ein IFGgrundsätzlich für sinnvoll, in der Informations- undWissensgesellschaft sogar für dringend notwendig. Auch die SPD brachteeinen Gesetzentwurf in den Sächsischen Landtag ein. Die Liberalen sindzwar sogar deutschlandweit prinzipiell dafür, fallen aber nicht durchbesonderes Engagement auf. Die Zweifeler kommen aus der Union.

Die CDU ist als Regierungspartei in Sachsen eng mit den Behördenverbunden. Ein IFG ist ein typisches Oppositionsgesetz. Auch SPD undFDP beförderten das Vorhaben, sobald sie mitregierten, kaum noch. Dochdie Vorstellung, dass die Durchsetzung einesInformationsfrei­heitsgesetzes in Sachsen allein an der Blockade durchdie regierende CDU scheitert, ist zu kurz gedacht. Tatsächlich müsstensich alle anderen Fraktionen verbünden – vom Koalitionspartner über dieLinke bis hin zur NPD –, um ein Gesetz gegen den Willen der Union durchden Landtag zu bringen. Die Fraktionen konnten sich jedoch nicht aufeinen Gesetzestext einigen und stimmten den Entwürfen der SPD(2000/2001) und der Linken (2005) nicht vollständig zu.

Informationsrechte werden kaum genutzt

In Anhörungen und Ausschusssitzungen des Sächsischen Landtags wurdenDetails diskutiert: etwa rechtliche Ausgestaltung, Kostenregelungenoder wie man verhindern kann, dass Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse,schützenswerte Daten von Bürgern und sicherheitsgefährdendeInformationen veröffentlicht werden. Dass all diese Probleme lösbarsind, zeigt die Praxis in anderen Bundesländern. Entstehende Kostenetwa können langfristig durch gesteigerte Behördeneffizienzausgeglichen werden.

Die Totschlagargumente in Dresden waren anderer Na­­tur: Die CDUverweist auf Erfahrungen mit Infor­ma­tions­­freiheitsge­setzen inanderen Bundesländern. Dort werden die neuen Informationsrechte kaumgenutzt. Selbst Interessensgruppen wie Journalisten haben die neueRecherchemöglichkeit nicht im erwarteten Maß in Anspruch genommen.»Vielen Journalisten ist dieses ganze Thema nicht richtig vertraut oderein bisschen zu komplex«, erklärt …

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