Otto-Brenner-Preis
Rechtsverdreher mit Schutzmacht

In Afghanistan wurde ein Student wegen Gotteslästerung zum Tode verurteilt. Ein Radioreporter enthüllte, dass politische Motive dahinter standen und dass die Bundeswehr die Drahtzieher deckte.

von Marc Thörner

Dunkle Holztäfelung, klassizistische Säulen, ein Podest für den Vorsitzenden und etwas niedrigere Plätze für Staatsanwalt und Justizbeamte: Der Saal des obersten Gerichtes in Kabul verströmte das gediegene Ambiente von Rechtsstaat und Gewaltenteilung. Beobachter konnten über Kopfhörer der Verhandlung in englischer Übersetzung folgen. Hier war Afghanistan jenes Land, dessen Polizei und Justiz von Deutschland und anderen westlichen Ländern aufgebaut wird.

Der Fall jedoch, der an diesem Junitag des Jahres 2008 verhandelt wurde, passte schlecht zur Kulisse. »Sayed Pervez Kambaksh, 23 Jahre alt«, quäkte lautsprecherverstärkt die Stimme des Richters, »Student der Journalistik an der Universität von Balkh, ist zum Tod verurteilt worden. Er hat einen Text an seine Kommilitonen verteilt, in dem der Prophet des Islam, über ihm sei Heil, beleidigt wird. Die Berufungsverhandlung ist eröffnet.«

»Nicht so erstaunt tun«

Anfang 2008 war in Mazar-e Sharif, dem Sitz des deutsch geführten Regionalkommandos, ein Student wegen »Gotteslästerung« zum Tode verurteilt worden. In den westlichen »Geberländern« Afghanistans erhob sich daraufhin, wenn auch verhalten, Protest: Das US-Außenministerium mahnte die Einhaltung der Meinungsfreiheit an, Europapolitiker kritisierten das Todesurteil. Auch in Deutschland erinnerten Repräsentanten der Großen Koalition daran, dass man sich in Afghanistan nicht zuletzt engagiere, um nach dem Terror der Taliban am Hindukusch die Menschenrechte zu fördern.

Meist folgte dann ein Andererseits. »Schließlich ist Afghanistan ja kein westliches Protektorat«, erklärte mir damals Niels Annen, SPD-Präsidiumsmitglied und im Auswärtigen Ausschuss des Bundestages mit Afghanistan befasst. »In der afghanischen Verfassung steht explizit: Dies ist eine islamische Republik. Jeder wusste das im Voraus und deshalb sollte der eine oder andere nicht so erstaunt tun.«

Das klang nach jener interkulturellen Kompetenz, die deutsche Politiker mit Vorliebe entwickeln, wenn es um die Menschenrechtsverletzungen befreundeter islamischer Regime geht. Folter in Tunesien oder Ägypten? Willkürliche Todesurteile in Saudi-Arabien? Bei Interviews mit den außenpolitischen Sprechern der Parteien hatte ich nicht selten feststellen können, dass der Islam vielen als ein geheimnisvoller geistiger Kontinent galt, den man zwar nicht verstehe, aber gerade deshalb respektieren müsse. Recherche-Mechanismen, die automatisch greifen, wenn es um Unterschlagung, Rechtsbeugung oder Betrug in Wanne-Eickel geht, werden manchmal gar nicht in Betracht gezogen, sobald das Wort »Islam« auftaucht.

Die Frage war in diesem Fall aber: Was hatte das Urteil eigentlich mit dem Islam zu tun? Die Scharia, auf die es sich bezog, ist weniger Offenbarung als menschengemacht, sie fußt auf den Ableitungen von Juristen in den unterschiedlichen Regionen und Rechtsschulen der islamischen Welt und ist nicht vom jeweiligen historischen und aktuellen Umfeld zu trennen. Es kommt selten vor, dass in einem islamischen Land ein Mensch wegen »Gotteslästerung« oder »Abfall vom Glauben« verurteilt wird, ohne dass politische Interessen dahinterstehen.

Erpressung über den Bruder

Im Dezember 2008 traf ich in Mazar-e Sharif den älteren Bruder des Verurteilten, Yakub Ibrahimi. Der 27-Jährige war Nordafghanistan-Korrespondent des Institute for War and Peace Reporting, einer internationalen Nachrichtenagentur mit Sitz in London und Kabul. Er hatte sich durch seine kritischen Berichte einen Namen gemacht und war einer der prominentesten Journalisten Afghanistans.

»Das Todesurteil wegen Gotteslästerung«, sagte er lakonisch, »hat nur einen Sinn: Mir zu bedeuten, dass ich zu weit gegangen bin und dass mein Bruder eine Geisel ist, so lange, bis ich mit meiner Berichterstattung aufhöre.«

Wollte hier ein profilneurotischer junger Journalist seinen Bruder reinwaschen und bei der Gelegenheit sich selber in den Mittelpunkt stellen? Je länger ich mich in der Hauptstadt der Nordprovinz von Balkh umtat, desto besser verstand ich, weshalb ein junger Journalist wie Yakub Ibrahimi hier mit den Mächtigen in Konflikt geraten könnte. Die Mächtigen sind die Warlords der »Nordallianz« – jener Gruppe, die 2001, von US-Truppen unterstützt, die Taliban aus Afghanistan vertrieben hatten.

Ihr wichtigster Repräsentant war Mohammed Atta Nur, der Gouverneur. Dank international vermittelter Bauaufträge sowie Waffen- und Drogenschmuggels war Atta zu einem schwerreichen Mann geworden und zum Mittelpunkt eines lokalen Machtzentrums, das sich bis in die nördlichen Nachbarprovinzen Kundus und Sar-e Pol und auch in Gebiete der Nachbarstaaten Usbekistan und Tadschikistan erstreckte.

Aufgestauter Ärger

Auf der deutschen Militärbasis in Mazar-e Sharif arbeiteten auch einige Beamte der europäischen Polizeimission Eupol. Einer von ihnen schien nur auf die Gelegenheit gewartet zu haben, seinem aufgestauten Ärger Luft zu machen – wenn auch unter dem Siegel der Anonymität. »Sollten Sie meinen Namen veröffentlichen«, sagte der deutsche Polizist, »würde ich meinen Job loswerden.« Dann wurde er konkret: Der Gouverneur von Balkh sei ein Verbrecher, beauftrage höchstwahrscheinlich Killerbanden, beziehe die Sicherheitskräfte in seine Drogengeschäfte ein und schreibe den Gerichten ihre Urteile vor.

»Der Polizeichef am Flughafen von Mazar-e Sharif hat seinen Posten nur aus einem Grund bekommen: um Attas Drogengelder ins Ausland zu schaffen«, knurrte der Kommissar erbost. »Und die Bundeswehr hofiert diesen Schwerkriminellen, weil er seinen Laden gut unter Kontrolle hat und unseren Soldaten die Arbeit erleichtert. Wenn das so weitergeht, brauche ich die Polizei hier gar nicht erst aufzubauen.« Aus seiner Sicht war es mehr als wahrscheinlich, dass Atta mithilfe der Justiz Druck auf seine Kritiker ausübt – auch auf den Journalisten Ibrahimi, auf dem Umweg über dessen Bruder.

Das Glück half nach: Die Bundeswehr bot mir an, eine Patrouille an die tadschikische Grenze zu begleiten, zur neu errichteten, mit deutscher Hilfe finanzierten Zollstation. Was der Patrouillenführer, ein Kapitänleutnant, bei dieser Gelegenheit erzählte, übertraf Yakub Ibrahimis Angaben noch.

Die Zollstation, war vom Patrouillenführer zu erfahren, sei nur eine Art Potemkinsches Gebäude. Es sei davon auszugehen, dass täglich Waffen und andere Güter über die tadschikische Grenze hinein- und Drogen hinausgeschmuggelt werden. Die Lokalverwaltung der Provinz verdiene Millionen daran. Niemand wisse, zu wem in der afghanischen Regierungshierarchie der Geldstrom führe. Die Bundeswehr sei völlig machtlos und habe angesichts ihrer militärischen und personellen Aufstellung erstens keine andere Wahl als mit anzusehen, wie Waffen ins Land kämen, die möglicherweise später gegen die Nato eingesetzt würden. Zweitens seien Konflikte mit den afghanischen Regierungsstellen unerwünscht.

Diesen Waffen- und Drogenschmuggel hatte Yakub Ibrahimi mehrfach thematisiert, ebenso wie Menschenrechtsvergehen von Attas Unterführern oder Milizenchefs. Zweimal hatten ihm Attas Geheimdienstleute gedroht, er solle mit seinen Berichten aufhören oder es werde etwas gegen ihn und seine Familie unternommen.

Angst vor Attas Geheimdienst

An der Universität von Mazar-e Sharif wollte ich Professor Yasin Fallah interviewen, den Hauptbelastungszeugen gegen Ibrahimis Bruder Pervez Kambaksh. Höflich aber bestimmt lehnte der Professor ab.

Dafür traf ich einen Kommilitonen von Pervez. Er war mit ihm zusammen gewesen an jenem Tag, an dem Pervez angeblich Gott und den Propheten gelästert hatte, indem er den Artikel eines iranischen Exil-Autors aus dem Internet heruntergeladen, ausgedruckt und im Seminar ausgelegt haben sollte.

»Alles Quatsch«, erzählte mir der Student. »An diesem Tag hatte Pervez nur sein Unterrichtsmaterial dabei, ein Notizheft und die üblichen Bücher. Er legte überhaupt nichts aus. Sämtliche Mitstudenten könnten und würden das bezeugen, wenn sie nicht Angst vor Gouverneur Attas Geheimdienst hätten.«

Die vermeintliche Gotteslästerung gehe zurück auf eine persönliche Animosität zwischen Professor Fallah und Pervez Kambaksh. Der Professor sei schlecht qualifiziert und könne es nicht akzeptieren, von Pervez ständig verbessert und korrigiert zu werden, vor allem nicht in Sachen Islam. Mithilfe eines seiner Studenten, der eine Verbindung zum Inlandsgeheimdienst NDS besitze, habe er Pervez als Gotteslästerer denunziert und mehrere Studenten genötigt, seine eigenen Angaben als Zeugen zu untermauern – eine Steilvorlage für den Gouverneur, um den Journalisten Ibrahimi unter Druck zu setzten.

Der Inlandsgeheimdienst verhaftete Pervez Kambaksh und nötigte ihm unter Folter und Drohungen gegen seine Familie ein Geständnis ab. »Als ich ihn im Gefängnis besuchte, waren die Verletzungen noch zu sehen«, schloss der Kommilitone seinen Bericht. Ein zweiter Mitstudent von Pervez bestätigte diesen Sachverhalt; und ein weiterer, der zu den Belastungszeugen gehört hatte, hatte inzwischen seine eigenen Angaben als falsch widerrufen.

Rechtsprechung á la Bin Laden

Im Gebäude des Provinzgerichts von Mazar-e Sharif fand sich dessen Vorsitzender Shamsurrahman Momand. Er hatte das erstinstanzliche Todesurteil gegen Pervez Kaambaksh gefällt. Als Paschtune aus Ostafghanistan hatte er das Curriculum der Madrassa-Ausbildung durchlaufen. Hinter seinem Bürostuhl hingen, blumen-umkränzt, eine Peitsche und ein Schwert, Symbole für das saudisch-wahabitische Scharia-Recht, das entsprechende Körperstrafen vorsieht. Das Todesurteil für Gotteslästerung war für ihn ebenso selbstverständlich wie Dieben die Hände abzuschlagen, »sollten sie ihre Tat selbst eingestehen«.

Richter Momand, so ließ sich ermitteln, gehörte zu dem Pool wahabitischer Kadis, die als Richter eingesetzt worden waren auf Drängen von Abdul Rasul Sayyaf, eines Bin Laden-Vertrauten und Alt-Mudschaheddins, der im Parlament sitzt, dort das wahabitische Segment der Warlords repräsentiert und in den letzten Jahren zu einem wichtigen Verbündeten Präsident Karzais aufgestiegen ist.

Die vermeintliche afghanisch-islamische Tradition, in der das Todesurteil gegen den Journalistik-Studenten gefällt worden war, entpuppte sich also als der Islam von Osama Bin Laden, den zu bekämpfen die ISAF in Afghanistan ja eigentlich angetreten war.

Doch auch das erklärte noch nicht alles. Momand war nicht nur als ein Wahabit bekannt, sondern auch als einer der korruptesten Richter der Provinz. In Mazar-e Sharif traf ich einen Bankbeamten, der mir erzählte: Momand habe ihn wegen Autofahrens ohne Führerschein zu der – selbst nach wahabitischen Maßstäben – ungewöhnlichen Strafe von sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Gegen Zahlung einer Bestechungssumme von umgerechnet 3.000 Dollar habe er das Verfahren jedoch völlig niedergeschlagen.

Richter Momand verlor dann auch wegen zu weitgehender Korruption in einem anderen Fall seinen Posten. Dennoch – und auch ungeachtet der Tatsache, dass einer der Belastungszeugen seine Aussage gegen Pervez Kambaksh widerrief – verurteilte das Berufungsgericht in Kabul den Studenten zu 20 Jahren Haft.

Flucht ins Ausland

Für die Recherche in Afghanistan gilt: low profile. Das A und O ist ein guter »Fixer«, ein einheimischer Journalist, Dolmetscher oder Helfer. Er weiß, wie man Gesprächspartner am besten kontaktiert, hilft Fauxpas zu vermeiden und Gefahrensituationen einzuschätzen: Welche Straße lässt sich einigermaßen sicher benutzen, welches Hotel ist geeignet, welche Kleidung sollte man wo anziehen. Sich in Afghanistan rundum schützen zu können, ist eine Illusion. Aber das Risiko lässt sich reduzieren. Der Fixer vermittelt oft auch einen Fahrer und ein genügend unansehnliches und unauffälliges Auto.

Nachdem der Deutschlandfunk den Beitrag Anfang 2009 ausgestrahlt hatte, gab es viele Hörerreaktionen. Inwieweit sich die Radioreportage auf das Schicksal von Pervez Kambaksh auswirkte? Im besten Fall dürfte sie einen Beitrag zum Chor der Stimmen hinzugefügt haben, die das Vorgehen der afghanischen Justiz kritisierten – vor allem in der angelsächsischen Presse.

Präsident Hamid Karzai, gestärkt durch seinen »Wahlsieg«, begnadigte Pervez Kambaksh und ließ ihn außer Landes reisen – an ein unbekanntes Ziel. Aber nicht nur Karzai, sondern auch seine Verbündeten, die Warlords, zeigten sich selbstbewusst. Die Drohungen gegen Kambaksh›s Bruder Yakub Ibrahimi wurden so konkret, dass er beschloss, seinem Bruder ins Ausland zu folgen.

Fazit: Zwei Leben wurden gerettet; der Pressefreiheit in Afghanistan geht es schlecht.

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