Aus Dem Netzwerk Recherche
Sendung »404 Not Found«

Weil für die Online-Archive der öffentlich-rechtlichen Sender strenge Regeln gelten, laufen viele Recherchen ins Leere. Unternehmen und Politiker profitieren, wenn Beiträge aus dem Netz verschwinden.

von Günter Bartsch und Marcus Lindemann

Wenn es um Netzpolitik geht, versuchen sich die Parteien in Deutschland derzeit gegenseitig zu überbieten: Arbeitskreise werden gegründet, Kongresse veranstaltet – Politiker von Piraten bis Union fordern mehr »Open Data« und betonen die Vorzüge des frei verfügbaren und jederzeit nutzbaren Wissens. Dabei ist es gerade einmal drei Jahre her, dass die Bundesländer genau das Gegenteil umgesetzt haben.

Seit dem Inkrafttreten des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags gibt es für Außenstehende keinen umfassenden Zugang zu den Online-Archiven der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Sendungen und auch begleitende Informationen wurden aus dem Netz genommen – »depubliziert«, wie es in der Sprache der Online-Archivare heißt. Die Umsetzung der Verweildauerkonzepte hat weitreichende Folgen: »Rund 70 Prozent aller Sendungen und Beiträge auf tagesschau.de wurden depubliziert, auf DasErste.de eine große Anzahl älterer Sendungen vor allem aus dem Film-, Doku- und Ratgeberbereich.« Nachzulesen ist das im ARD-Telemedienbericht 2009/2010.

Viele Recherchen beginnen im Archiv

Mindestens genauso fragwürdig wie die Löschung großer Archivbestände aus dem Netz ist die heutige Situation: Neue Inhalte verschwinden im Nu – mal nach wenigen Stunden (wie zum Beispiel Sendungen von sogenannten Großereignissen wie den Olympischen Sommer- und Winterspielen), mal nach sieben Tagen (beim WDR beispielsweise sind dies aktuelle Sendungen wie die »Lokalzeit« oder die »Aktuelle Stunde«), in der Regel aber spätestens nach einem Jahr (beim WDR zum Beispiel Magazine, Dokumentationen und Reportagen wie das Wirtschafts- und Verbrauchermagazin »markt« oder die Porträt-Reihe »Menschen hautnah«, aber auch Begleitmaterialien wie Sendemanuskripte von WDR 5-Features).

Der journalistischen Recherche hat diese Regelung doppelt geschadet: Erstens natürlich, weil viele der aufwändig recherchierten Beiträge auch nach langer Zeit noch interessant sind. Die wenigsten Gebührenzahler dürften Verständnis dafür haben, dass Sendungen und Begleitinformationen, für deren Herstellung sie bereits bezahlt haben, nicht mehr zur Verfügung stehen sollen.

Schätze verstauben in den Archiven

Zweitens sind öffentlich-rechtliche Archive für Journalisten selbst ein wichtiges Recherchemittel. Denn schon um zu bewerten, wie relevant ein Thema ist, muss man den bisherigen Stand der Berichterstattung kennen. Digitale Archive erleichtern die Recherche, sie reduzieren Kosten und helfen auch, die Wiederholung von Fehlern zu vermeiden. Die Recherche beginnt daher oft im Archiv. Während etwa Der Spiegel sein gesamtes Archiv online kostenlos zur Verfügung stellt und die meisten Zeitungsarchive zumindest gegen Bezahlung genutzt werden können, sind Treffer bei den Rundfunksendern Glückssache. Das ist ein Wettbewerbsnachteil für den Rundfunk und untergräbt dessen journalistische Bedeutung, zudem leiden auch Forschung und Lehre unter den Restriktionen.

Dabei findet sich im Rundfunkstaatsvertrag eine erstaunlich klare Regelung zu dieser Frage. Demnach gehört es nämlich zum Auftrag der Öffentlich-Rechtlichen, »zeitlich unbefristete Archive mit zeit- und kulturgeschichtlichen Inhalten« anzubieten. Gemeint sind damit klassische Archive, die das Material „seit ihrer Gründung“ umfassen, wie es in der amtlichen Begründung zu der Regelung heißt. Leider ist dem Gesetzgeber dabei wohl, wie Juristen das nennen, ein »Redaktionsversehen« unterlaufen (vgl. dazu Manfred Kops et al.: Rahmenbedingungen für die Durchführung des Drei-Stufen-Tests. Arbeitspapiere des Instituts für Rundfunkökonomie an der Universität zu Köln. Heft 252, Köln/Berlin 2009). Denn zugleich findet sich ein paar Absätze später die Regelung, dass diese Archive dennoch dem sogenannten Drei-Stufen-Test, also einem aufwändigen Genehmigungsverfahren, unterliegen sollen. Das erklärt, warum die Anstalten die Online-Archivierung so unterschiedlich handhaben.

»Zeitgeschichte« – was fällt darunter?

Einig sind sie sich darin, dass die Archiv-Regelung im Rundfunkstaatsvertrag eher eng auszulegen ist: So können nach der bisherigen Lesart beispielsweise nur einige Dokumente mit zeit- und kulturgeschichtlicher Relevanz oder fortlaufende Chroniken dauerhaft ins Netz gestellt werden. Welche Schätze jedoch in den Archiven ungenutzt verstauben, zeigen einige Polit-Magazine, die zu ihren Jubiläen ausgewählte Beiträge aus dem Archiv online gestellt haben.

Nach Ansicht von Netzwerk Recherche ist der Begriff der »Zeitgeschichte« weit zu verstehen – so wie er auch im Äußerungsrecht oder bei Fragen des Persönlichkeitsrechts von Gerichten nicht eng ausgelegt wird. So hat etwa das Kammergericht Berlin letztinstanzlich ein Beratungsgespräch bei einer Hausbaufirma als zeitgeschichtliches Ereignis eingestuft – weil die Geschäfte dieser Firma von öffentlichem Interesse seien und das verdeckt geführte (und gefilmte) Gespräch ein legitimes Mittel der Recherche gewesen sei. Netzwerk Recherche plädiert daher dafür, zumindest alle Beiträge der Wirtschafts- und Politmagazine sowie die Reportagen, Dokus und Hörfunkfeatures zu diesen Themen als zeitgeschichtlich relevant einzustufen. Wer heute bei der Recherche nach Beiträgen von Polit- und Wirtschaftsmagazinen sucht, hat schlechte Karten. Dabei bieten diese Magazine beispielsweise wichtige Informationen zum Schutz von Verbrauchern. Auch YouTube ist hier kein Ersatz – denn dort werden Beiträge schnell gelöscht, wenn sich »betroffene« Firmen zu Wort melden, ohne dass in der Regel von YouTube geprüft wird, ob die Begründung stichhaltig ist.

Profiteure des »Depublizierens« und der beschränkten Archive sind vor allem Unternehmen und Politiker, die derzeit darauf bauen könnten, dass Vorwürfe gegen sie – ungeachtet ihrer Substanz – schon bald aus dem Netz ver­schwin­den, sofern nicht andere Medien die Story aufgreifen. Ohne Online-Archive bleiben Recherchen also flüchtig; erst durch die leichte Auffindbarkeit und Verfügbarkeit entfalten viele Recherchen eine nachhaltige Wirkung. Durch das Internet könnte der Das-versendet-sich-Makel des Rundfunks abgeschwächt werden.

Wie wichtig das Netz ist, belegen übrigens auch zahlreiche Unterlassungsbegehren von Unternehmen gegen öffentlich-rechtliche Sender: Sie heben nämlich vor allem auf die im Internet verfügbaren Beiträge ab und betonen, wie problemlos diese im Netz gefunden werden können.

Die Länder sollten bei der nächsten Änderung des Rundfunkstaatsvertrags den Drei-Stufen-Test für die Online-Archive streichen, um den bestehenden Widerspruch in den Regelungen zu beheben. Bis dahin könnten die Sender sich untereinander auf eine einheitlichere Handhabung in ihren Telemedien-Konzepten verständigen.

Auf die Interessen der Verleger und der privaten Sender, die nach wie vor Gegenstand von Auseinandersetzungen um die sogenannten presseähnlichen Inhalte sind, könnte Rücksicht genommen werden: Frei verfügbare öffentlich-rechtliche Archive könnten etwa von den Trefferlisten der Suchmaschinen entkoppelt werden, um hier den Wettbewerb zu entschärfen.

Kommentar hinterlassen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Pflichtfelder sind mit einem * markiert.