Amtsgeheimnis war einmal

Seit vier Jahren gibt es in Großbritannien ein Informationsfreiheits-gesetz. Anders als in Deutschland wird es von Journalisten intensiv genutzt, um die Verwaltung zu kontrollieren.

von Manfred Redelfs

Der Polizeieinsatz gegen die Umweltschützer war massiv: 1.500 Beamte räumten das Klimacamp, das als Protest gegen ein neues Kohlekraftwerk im Südosten Englands gedacht war. Der Öffentlichkeit wurde danach mitgeteilt, der Polizeieinsatz sei schon deshalb verhältnismäßig gewesen, weil 70 Polizisten verletzt wurden, was die Aggressivität der Klimaschützer belege.

Die oppositionellen Liberaldemokraten wollten es genauer wissen und verlangten unter Berufung auf den britischen Freedom of Information Act eine Aufschlüsselung der Verletzungen, die die Beamten davongetragen haben. Die erste Überraschung war, dass die Polizei nur zwölf Blessuren in den eigenen Reihen benennen konnte, sämtlich Bagatellen. Davon gingen lediglich vier auf den eigentlichen Polizeieinsatz zurück. Ansonsten fanden sich in der Verletztenliste Angaben wie Kopfschmerzen, Zahnschmerzen, Durchfall, Insektenbisse und Hitzschlag, denn der Einsatz fand an einem heißen Augusttag 2008 statt.

Gut, dass mal jemand nach den Details gefragt hat.

Kulturwandel in der Verwaltung

Die Möglichkeit, der Verwaltung in die Akten zu schauen und sehr präzise Angaben zu internen Vorgängen zu verlangen, eröffnet das britische Informationsfreiheitsgesetz. Es ist zum Jahresbeginn 2005 in Kraft getreten, ein Jahr vor seinem deutschen Gegenstück. Stärker noch als in der Bundesrepublik bedeutet diese Reform einen Kulturwandel in der Verwaltung: Bis dahin wurde die Informationspolitik in Großbritannien durch den Official Secrets Act geprägt, der die Behörden auf die Geheimhaltung verpflichtete. Das Informationsfreiheitsgesetz kehrte die Verhältnisse um: Es macht Öffentlichkeit zum Regelfall und die Geheimhaltung zur begründungsbedürftigen Ausnahme. Jeder Bürger hat nun die Möglichkeit, Informationen von den Behörden zu verlangen, ohne Nachweis eines berechtigten Interesses.

Herzoperationen und Steuerbefreiungen

Diese Gesetzeslage bringt vor allem Journalisten große Vorteile, denn anders als in Deutschland mit seiner Regelung in den Landespressegesetzen gab es in Großbritannien bis dahin keinen rechtlich garantierten Auskunftsanspruch gegenüber Behörden. Der Freedom of Information Act ist zu einem wichtigen Rechercheinstrument geworden, wie die Liste der Berichte zeigt, die auf das Transparenzgesetz zurückgehen: Sie reicht von der Überlebensrate bei Herzoperationen, aufgeschlüsselt nach einzelnen Krankenhäusern, über die Ergebnisse der Sicherheitsüberprüfungen bei Kernkraftwerken bis zur Steuerbefreiung, die Ryanair in einzelnen Kommunen genießt.

Auch historische Sachverhalte konnten neu bewertet werden. So musste das Außenministerium offenbaren, wie es in den fünfziger Jahren Israel beim Aufbau eines Nuklearprogramms unterstützt hatte. »Jeden Tag gibt es Artikel in den Zeitungen, die mit Hilfe des Informationsfreiheitsgesetzes recherchiert wurden«, berichtet Richard Thomas, der britische Ombudsmann für den Freedom of Information Act. Sein Amt ist mit dem des deutschen Datenschutzbeauftragten vergleichbar, das heißt, er fungiert als Beschwerde- und Schlichtungsstelle. Trotz der Ernennung durch das Justizministerium agiert der Information Commissioner weitgehend unabhängig von der Regierung. Ähnlich wie in Deutschland ist der britische Ombudsmann sowohl für Belange des Datenschutzes als auch der Informationsfreiheit zuständig.

Einige der publik gewordenen Informationen haben in Großbritannien für lebhafte öffentliche Diskussionen gesorgt, weil sie ganz offensichtlich das Interesse der Bürger trafen: So musste die Postbehörde detailliert offen legen, welche Postämter in den kommenden Jahren geschlossen werden sollen – eine Streichliste, die man lieber nach und nach leise in die Tat umgesetzt …

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