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Befangenheit auf allen Seiten
Von Paul Wrusch | 9.Juli 2008
Was dürfen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Netz und was nicht? Dass den Rundfunkanstalten der Weg ins Internet komplett verbarrikadiert wird, ist meiner Meinung nach keine Option. Auf der anderen Seite ist so manches Online-Angebot der beitragsfinanzierten Sender nicht sendungsbegleitend, wie es laut derzeitigem Rundfunkstaatsvertrag eigentlich sein müsste.
Schwierig ist die Gratwanderung gerade bei nutzwertigen Sendeformaten. Das Internet kann hier ganz einfach Faxabruf oder Videotext ersetzen. Ich finde es höchst prekär, wenn die Textbeiträge kaum mehr Service-, dafür aber umso mehr Werbecharakter in sich tragen. Beispiel „MDR Garten“:
Im Beitrag „Lausitzer Gold für Blumenpracht“ wird nur ein Produkt angepriesen: „Naturprofi“ der Rheinbraun Brennstoff GmbH, „eine 100%ige Tochter der RWE Power AG“, wie es auf den Seiten des Rheinbraun-Portals heißt. Neben dem Artikel findet man keinen Hinweis darauf, welcher Sendebeitrag eigentlich vertieft wird, stattdessen aber einen Link zum Anbieter. Eine Praxis, die der Presserat u. a. bei der Bild-Zeitung klar als Schleichwerbung gerügt hat!
Auch der RBB gibt Gartentipps: Vier Produkte (Gartenhandschuhe, Töpfe, Scheren) von verschiedenen Firmen werden als ideale Weihnachtsgeschenke präsentiert – auch hier mit direkten Links zu den Firmen.
Gerade solche vermeintlich sendungsbegleitenden Ratgeber-Angebote bergen stets die Gefahr von Schleichwerbung – und damit hatten die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender ohnehin schon genug Probleme.
Ich will ARD und ZDF ihre Onlineaktivitäten nicht verbieten. Aber eine klare Begrenzung halte ich für dringend erforderlich: Ins Netz darf nur, was sendungsbegleitende Infovermittlung ist. Ausufernde Ratgeberangebote (Rezeptdatenbanken wie beim NDR, Sportstatistiken zum Beispiel über längst vergessene Spiele in der amerikanischen Basketballliga oder Servicebeiträge), haben online nichts zu suchen. Zum einen, weil sie nicht notwendig sind, um den öffentlich-rechtlichen Auftrag der Grundversorgung zu wahren, zum anderen aber auch, weil sie der kommerziellen Konkurrenz schlicht zu nahe zu kommen.
Für den erwünschten Prozess der politischen Willensbildung ist eine unabhängige Berichterstattung unabdingbar, die beide Seiten beleuchtet. Leider aber ist eine unabhängige Sicht die Ausnahme. Denn in der Natur der Sache liegt das Hauptproblem: Die Befangenheit aller Beteiligten. Die Verleger lassen ihre Spitzenschreiberlinge gegen die Ausbreitung der Öffentlich-Rechtlichen im Netz anschreiben (zum Beispiel FTD oder FAZ) und die Vertreter von ARD und ZDF wettern gegen Regulierungswut und Beschränkung ihrer Onlinepräsenz. Von dem heftig umstrittenen Leif-Film „Quoten, Klicks und Kohle“ ganz zu schweigen.
Heilsbringer, so könnte man meinen, sind jetzt die Blogger, die als einzige wirklich unabhängig berichten. Die Beiträge in einigen einschlägigen Medienblogs verdeutlichen aber, dass ein Großteil der vermeintlich unabhängigen Bloggergemeinde auch irgendwo sein Geld verdienen muss. Viele Kommentare lesen sich, als seien sie direkt in der Redaktion eines öffentlich-rechtlichen Senders geschrieben worden. Andere wurden scheinbar von den Redaktionsrechnern großer oder kleiner Tageszeitungen abgeschickt. Wirklich unbefangen kann bei der Debatte meiner Ansicht nach kein Medienschaffender sein. Sei er nun ZDF-Intendant, FAZ-Chefredakteur oder Blogger …
Topics: Blogosphäre, Presse, Öffentlich-Rechtliche |










9.Juli 2008 at 21:55
Das Problem der Schleichwerbung ist doch von der Frage des Netzangebotes unabhängig. Oder ist sendungsbegleitende Schleichwerbung in Ordnung? Auch ÖR Soaps waren voll von Schleichwerbung (ich würde hier gerne auf Zappbeiträge verlinken, aber die sind leider nicht mehr im Netz
), was keinesfalls zulässig ist oder sein darf.
10.Juli 2008 at 13:13
Unabhängige Sichtweisen kann man schon finden, wenn man sucht und filtert… Da wäre z. B. die Blogposts von Netzpolitik.org[1] und die Bloggerkonferenz von re:publica.[2]
[1] Netzpolitik.org: a) & b)
[2] Tag3 „Was ist öffentlich-rechtlich im digitalen Zeitalter?“
Videoaufzeichnung unter: re-publica.de
Admin-Hinweis: Habe mal richtig verlinkt, damit das Layout nicht durchbrochen wird.
10.Juli 2008 at 14:58
Du hast natürlich Recht. Schleichwerbung ist nie in Ordnung, ob nun sendungsbegleitend oder nicht. Aber durch direkte Links auf die Seiten der jeweiligen “Werbepartner” wird das Problem meiner Ansicht nach noch verschäft.
10.Juli 2008 at 16:55
Private Anbieter haben aber genau das selbe Problem mit Schleichwerbung. Diese Beschneidung der ÖR verbessert also gar nichts. Ich glaube im Netz ist dieses Problem im Gegenteil leichter zu bekämpfen. Diese Missstände „versenden“ sich im klassischen Rundfunk nur allzu schnell. Im Netz hingegen, können diese leichter aufgedeckt und für jeden nachvollziehbar dokumentiert werden. Insbesondere diese direkten Links können sogar automatisch ausgewertet werden.
14.Juli 2008 at 14:02
Nur weil bei den Privaten auch einiges im Argen liegt, heißt das doch nicht, dass sich durch eine Beschränkung der ÖR-Onlinepräsenz “nichts verbessert”… Zumal ich Schleichwerbung bei den ÖR schon etwas dramatischer finde als bei den Privaten.
Und ja, man kann solche Machenschaften im Netz besser nachvollziehen und dokumentieren. Aber bringt das denn was? Wer schreitet ein?