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Der liebe Sachbezug

Von Dieter Wild | 20.Januar 2008

Da hatte der schreckliche Vereinfacher Roland Koch vielleicht mal nicht daneben gegriffen. In seinem hessischen Polter-Stolper-Wahlkampf bejammerte er, dass die Medien in ihrer Berichterstattung über Straftaten den „Migrationshintergrund“ der Täter zu oft verschwiegen – aus Angst, gegen die Richtlinie 12.1 des Pressekodex zu verstoßen. Darin heißt es:

„In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zughörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegen Minderheiten schüren könnte.“

Klingt richtig gut, aufgeklärt, menschenfreundlich. Nur: Mit dem „begründbaren Sachbezug” ist es so eine Sache. Es gibt ihn nämlich überall und nirgends. Wenn ein schwarzer Riese aus dem Senegal eine zarte Frankfurterin würgt – worin besteht dann wohl der „begründbare Sachbezug“ zwischen Herkunft und Tat? Nach allem, was man vom Senegal weiß, werden die Frauen auch dort nicht massenweise gewürgt. Ergo dürfte man nicht schreiben, dass der Täter aus dem Senegal kommt. Denn zweifellos sind die Senegalesen in Deutschland eine Minderheit und gewiss könnte die Erwähnung der Herkunft Vorurteile gegen Senegalesen schüren. Also dürfte man nur schreiben, dass der Täter „ein Schwarzer“ war. Geht aber auch nicht. Denn die Schwarzen sind hierzulande gleichfalls eine Minderheit. Also bleibt nur zu schreiben: „ein Mann“. Männer sind hier nur leicht in der Minderheit, also vermutlich nicht schützenswert.

Gleiches Dilemma, wenn der Täter nicht aus dem Senegal, sondern aus dem Bayerischen Wald, etwa aus Viechtach oder Zwiesel, stammte. Menschen von dort sind auch eine schützenswerte Minderheit, ein „begründbarer Sachbezug“, dass man dorten besonders viele Frauen würge oder dass besonders viele Bayrischwäldler nach Frankfurt strömten, gibt’s nicht. Also: weg mit dem Bayerischen Wald! Der Mann kommt einfach von irgendwoher. Vielleicht aus der Frankfurter Nachbarschaft der zarten Gewürgten? O weh! Dann fühlt sich die gesamte Nachbarschaft, zweifellos eine Minderheit, in Verruf gebracht. Also: Auch „Nachbarschaft“ darf nicht sein. Bleibt also nur der „Mann“ als solcher, und der Journalist meldet dann nur noch: „Mann würgte Frau“.

Man sieht, die Richtlinie 12.1 des Pressekodex mit ihrem „begründbaren Sachbezug“ ist unbegründbarer Quatsch, erklärbar aus dem ehrenwerten, aber übertriebenen Streben nach allumfassender politischer Korrektheit. Leider kann keine Richtlinie, niemand den Medien sagen, ob und wann sie Vorurteile schüren. Wer berichtet, dass der Klinikarzt N.N. wegen schwerer Kunstfehler rechtskräftig verurteilt wurde, schürt vermutlich Vorurteile gegen alle Ärzte. Und wenn ein Politiker beanstandet, dass ein Journalist über ihn etwas total Falsches, vielleicht Verleumderisches geschrieben hat, verfestigt er die ohnehin bestehenden Vorurteile gegen die Journalisten, die ja eine schützenswerte Minderheit sind. Also müssen die von ihnen begangenen Fehler unkorrigiert bleiben, also ihr Politiker:

Hände weg von den Medien – bravo!

Wie man hört, will der Deutsche Presserat den Artikel 12 seines Pressekodex und vielleicht auch die Richtlinie 12.1 neu fassen. Vorschlag: weglassen!

Dieter Wild

Topics: Kodex, Presserat |

Ein Kommentar to “Der liebe Sachbezug”

  1. Andreas meint:
    14.Februar 2008 at 12:37

    Manueller Trackback:

    http://www.streim.de/2008/02/14/mit-und-ohne-sachbezug/

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