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Whistleblowing
Der Preis des Whistleblowing
Ob es um Folter im Libanon geht oder um Missstände in einem
Pflegeheim: Die Enthüller schützt niemand. Zwei Geschichten über Disziplinarmaßnahmen, Gerichtsverfahren und Arbeitslosigkeit.
Von Uwe Krüger
Libanon: 1. Akt
Aufreibende Tage liegen hinter Kriminaloberkommissar Ralph Trede und seinen Terrorfahnder-Kollegen aus Deutschland, Amerika und Australien. Sie sind nach Beirut geflogen, um drei mutmaßliche Al-Qaida-Mitglieder festzunehmen, die am Telefon offenbar über einen geplanten Anschlag in Deutschland geredet haben. Aus einem Hotelzimmer haben die Fahnder den Lauschangriff mit modernster Abhör- und Peiltechnik koordiniert, und als sich die Verdächtigen in einem Restaurant treffen wollten, haben sie zugegriffen. Es ist September 2002, der Krieg gegen den Terror läuft seit einem Jahr.
Verhört werden die Festgenommenen nun im Gefängnis des libanesischen Militärgeheimdienstes. Ralph Trede vom Bundeskriminalamt ist der Verbindungsmann zu den Libanesen – die müssen mit Fragen aus Meckenheim bestückt werden. Trede bekommt per verschlüsselter E-Mail Fragenkataloge, gibt sie einem Übersetzer und dann einem Colonel des libanesischen Geheimdienstes. Wenn die Antworten kommen, gibt er sie zurück nach Deutschland, wo daraus neue Fragen werden.
Schnelle Antworten aus dem Gefängnis
Der 41-Jährige wundert sich, dass die Antworten aus dem Gefängnis so schnell kommen. Mehrmals täglich, manchmal stündlich bekommt er Material. Seltsam auch, dass er und seine Kollegen keine Erlaubnis bekommen, die Gefangenen zu sehen. Einer wird bald in ein Krankenhaus eingeliefert, um für die Vernehmung wieder fit gemacht zu werden. Trede sieht im Hotelzimmer ein Video, das ein BKA-Kollege heimlich von der Festnahmeaktion gemacht hat; dort bekam er eine Ahnung, dass es hart zur Sache ging.
Man unterhält sich darüber, dass die Verhörmethoden im Libanon mitunter brutal sind; ein ehemaliger Geheimdienstmann namens Joseph, der für das BKA-Verbindungsbüro in Beirut arbeitet, trägt Anekdoten aus seiner Dienstzeit bei: Stromstöße in die Hoden seien ein beliebtes Hilfsmittel, weil es keine sichtbaren Spuren hinterlasse.
Drei Monate später sitzt der gebürtige Rheinländer längst wieder am heimischen Schreibtisch in Meckenheim, da erzählt ihm sein Vorgesetzter: BKA-Beamte durften inzwischen zu den Gefangenen, und zwei von ihnen haben behauptet, sie seien gefoltert worden und hätten Aussagen unterschreiben müssen, die sie nicht gemacht hätten. Bei der Morgenbesprechung ist das kurz Thema, neben vielem anderen. Trede geht davon aus, dass sein Vorgesetzter die nötigen Schritte einleitet, nach dem ehernen Dienstweg-Gesetz des Berufsbeamtentums.
Disziplinarverfahren am Hals
An einem Montagmorgen im März 2003 erfährt Trede, dass der BKA-Präsident gegen ihn ein Disziplinarverfahren einleiten und bei der Staatsanwaltschaft Bonn eine Strafanzeige stellen werde – Trede soll private Gespräche von dienstlichen Telefonen aus geführt und nicht entsprechend deklariert haben. Trede vermutet einen Kollegen dahinter, mit dem er sich schon lange in der Wolle hat; der ist vor kurzem sein Chef geworden, und es gab Streit um Tredes Beförderung.
Es ist nicht das erste »Diszi«, das Trede am Hals hat – jeder Polizist, der viel arbeitet, fängt sich welche ein. Aber diesmal zeigt ihn kein Festgenommener wegen Freiheitsberaubung an, sondern der eigene Dienstherr. Trede ahnt: Er ist abgeschossen, das ist das Ende seiner Karriere. Er verliert das Gleichgewicht, oben und unten gibt es nicht mehr. Kopfschmerzen, Schweißausbrüche, Tinnitus: Ein Arzt schreibt ihn dienstunfähig.
Trede soll nun tausende Telefonate aus den letzten acht Monaten aufdröseln – er hatte ständig ein Handy am Ohr, schon von Berufs wegen, und aus der Ferne musste auch zu Hause viel geregelt werden, zumal er unmittelbar vor dem Beirut-Einsatz ein ganzes Jahr in Kolumbien Dienst geschoben hatte. Zu klären ist nun, ob seine privaten Anrufe erlaubte »Fürsorgetelefonate« gewesen waren; einem Bonner Staatsanwalt soll er erklären, mit wem er über was gesprochen hat. Er und sein Rechtsbeistand verlangen jedoch vorher einen Termin beim BKA-Präsidenten.
Am 26. August 2004 empfängt sie Präsident Jörg Ziercke in seinem Dienstzimmer, abends um 18 Uhr. Trede trägt sein Anliegen vor: »Ich möchte Sie aus Gründen der Loyalität darüber informieren, dass es in einigen Telefonaten um Folter im Libanon ging – bevor ich das öffentlich bei der Staatsanwaltschaft vortrage.« Ziercke ist misstrauisch: Erfindet Trede etwas, um seine Position im Disziplinarverfahren zu verbessern? Als Trede hartnäckig verneint, springt Ziercke auf und kündigt an, in dieser Sache Strafanzeige zu erstatten und unverzüglich den Generalbundesanwalt zu informieren.
Doch er hat es nicht besonders eilig damit. Erst nach mehr als zwei Monaten schickt Ziercke einen Brief nach Karlsruhe, und dort wird seltsamerweise kein Aktenzeichen in der Sache angelegt. Mehr Eifer zeigt der BKA-Präsident, wenn es gegen Trede geht: Als der Bonner Staatsanwalt das Telefonkosten-Verfahren einstellen will, weil er beim besten Willen keine Straftat erkennen kann, beschwert sich Ziercke bei dessen Vorgesetztem; das Verfahren wird nicht eingestellt.
20. Juli 2005. Trede hat ein Gespräch bei einem prominenten Anwalt, vermittelt vom Vorsitzenden der Kripo-Gewerkschaft, der diesen Anwalt privat kennt. Es ist Wolfgang Bosbach, Vizevorsitzender der Unionsfraktion im Bundestag und darüber hinaus gerade Schatten-Innenminister jener CDU-geführten Regierung, die alle nach der vorgezogenen Bundestagswahl erwarten. Bosbach hört aufmerksam zu und bietet an, sich um den Fall zu kümmern.
Pflegeheim: 1. Akt
Es ist ein Freitag, der 13., an dem Petra Richers aus dem heimatlichen Rheinland nach Oberbayern übersiedelt. Mit Sack und Pack und den zwei Söhnen, deren zwei Väter längst nicht mehr Teil ihres Lebens sind. Es ist Februar 2004; ein Pflegeheim in Brannenburg bei Rosenheim hat ihr einen Job angeboten.
Es ist schon am Anfang einiges merkwürdig. Die Bezahlung liegt unter Tarif. Aber okay, sie ist neu in der Branche, hat eigentlich Krankenschwester gelernt und nach einem schweren Arbeitsunfall noch Pflegemanagement studiert, um nicht mehr mit den Muskeln arbeiten zu müssen, sondern als Pflegedienstleiterin mit dem Kopf. Seltsamer ist schon, dass im Arbeitsvertrag ihre Aufgaben nicht beschrieben sind. »Man stellte mich den Mitarbeitern als neue Schreibkraft vor«, erinnert sich Petra Richers, die doch eigentlich den Pflegern gegenüber weisungsbefugt sein sollte.
Bald wird ihr klar, dass das Methode hat. Die Besitzer und Leiter des »Hauses Wendelstein« – ein älteres Ehepaar und seine zwei Söhne, die alle mit im Haus wohnen – wollen offensichtlich keine anderen Autoritäten zulassen. Die Konflikte lassen nicht lange auf sich warten.
Heizung und Putzfirma – überflüssig
»Wenn ein Bewohner verstarb, dann wurde er sofort nach unten in die Leichenkammer geschafft«, sagt Richers. Das ist laut Bestattungsgesetz verboten, erst muss ein Arzt gerufen werden, der den Tod feststellt. »Ich gab die Anweisung, den Toten nicht runterzubringen, aber die Besitzer haben gedroht: Wer ihn nicht runterbringt, dem wird gekündigt! Die wollten den Toten nicht im Haus haben.«
Ohnehin scheinen die Bewohner ...
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