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Pressefreiheit
Das Schweigen im Blätterwalde
Auch nach dem Spruch aus Karlsruhe darf der Staat fleißig Daten auf Vorrat speichern. Systematisch wird die Pressefreiheit weiter ausgehölt. Die Journalistenzunft kümmert’s wenig: Sie hält still.
Von Burkhard Hirsch
Auch Schweigen ist eine Art der Kommunikation. Nach der Theorie der Schweigespirale von Elisabeth Noelle-Neumann können die Medien, wenn sie eine Minderheitsmeinung massiv propagieren, sogar die Mehrheit zum Schweigen veranlassen. Beim Thema »Vorratsdatenspeicherung« hat es eine Welle öffentlicher Proteste gegeben. Trotzdem haben die Medien weitgehend geschwiegen. Das ist ein Fehler.
Noch immer scheint es den meisten weit hergeholt zu sein, in der Bundesrepublik von einer Bedrohung der Pressefreiheit zu sprechen. Ihre Bedeutung für eine freie Gesellschaft ist unbezweifelt und vom Bundesverfassungsgericht immer wieder betont, bekräftigt und beschrieben worden.
Informanten scheuen Telefonkontakte
Gleichwohl haben sich in jüngster Zeit zunehmend Journalisten gemeldet, die im Zusammenhang mit der sogenannten Vorratsdatenspeicherung von einer Behinderung ihrer Arbeit gesprochen haben. Sie haben sich überwiegend nicht in ihren Medien geäußert, sondern sich an diejenigen gewendet, die die Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur heimlichen Überwachung der Telekommunikationskontakte eingelegt haben. Das ist neu.
Die Journalisten berichteten von einem Einschüchterungsprozess. Ihre Informanten scheuen zunehmend telefonische Kontakte auch dann, wenn sie zwar keine Bestrafung wegen Verletzung eines Dienstgeheimnisses zu fürchten haben, aber Unannehmlichkeiten mit ihrem Dienstherrn erwarten, wenn bekannt würde, dass sie inoffizielle Kontakte zur Presse bei spektakulären Unfällen, Großbränden oder gar Hausdurchsuchungen haben.
Es muss sich dabei ja nicht immer gleich um Brandstiftungen oder um Steuerhinterziehungen im Zumwinkel-Format handeln. Da berichten nicht nur investigative Journalisten, sondern auch Drehbuchautoren, Dokumentarfilmer und Chefredakteure, dass sie oder ihre Quellen sich jedenfalls bei der Behandlung von Themen behindert fühlen, bei denen man mit der öffentlichen Meinung oder der »Political Correctness« kollidieren könnte.
Der Einschüchterungseffekt ist offenbar
Das ist nicht übertrieben. Wenn alle Telekommunikationskontakte, Telefongespräche, SMS-Sendungen, E-Mails, Chats, Faxe, Internetzugänge, die Standorte »Stand-by«-geschalteter Handys, alle Kontaktpartner – wer mit wem, wie lange, wie oft und wo – auf sechs Monate gespeichert werden, ohne äußeren Anlass, einfach nur so, bereitgehalten für den jederzeitigen staatlichen Zugriff durch Staatsanwaltschaften zur Strafverfolgung, für die Polizei zur Gefahrenabwehr und für die Nachrichtendienste zur allgemeinen Vorfeld-Recherche, dann ist der Einschüchterungseffekt offenbar.
Der Bundesrat schlug vor, diese Datensammlungen auch zur Verfolgung zivilrechtlicher Schadenersatzansprüche der Inhaber von Musikurheberrechten zu nutzen. Wenn die Daten nun doch schon einmal da sind? Die Netzprovider halten still. Bei ihnen bilden sich über jeden Kunden Datensammlungen, die geradezu danach schreien, ausgewertet zu werden.
Das Vorratsdatenspeicherungsgesetz verändert die Republik. Daran ändert auch der Eilbeschluss des Bundesverfassungsgerichtes Ende März wenig. Die Richter setzen zwar Hürden für die Verwendung der Daten, aber das Speichern unterbinden sie noch nicht.
Nicht nur die Bundesrepublik wird von der Neuregelung ergriffen; im Grundsatz sind alle Einwohner der Europäischen Union betroffen. Es ist keineswegs beruhigend, dass die dem Unternehmen zugrunde liegende Europäische Richtlinie schon vor anderthalb Jahren vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg als nichtig angefochten wurde. Und zwar nicht von irgendwelchen Prozesshanseln, sondern von einem Mitgliedsstaat der Union Ð, ohne dass bisher auch nur ein Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt worden wäre.
»Dem bitteren Ende wehren«
»Es gilt,« schrieben die Richterinnen am Bundesverfassungsgericht, Christine Hohmann-Dennhardt und Renate Jaeger, bei ihrem Votum zum Großen Lauschangriff 2004, »nicht den Anfängen, sondern dem bitteren Ende zu wehren«.
Die Richterinnen spielten damit auf ein Minderheitenvotum der Richter Geller, von Schlabrendorff und Rupp aus dem Jahr 1970 an, bei dem es auch um heimliche Ermittlungen mit technischen Mitteln im privaten Bereich ging.
Man müsse, schrieben die Richter damals, den Anfängen wehren, auch wenn die Staatsräson oder die Grundsätze der streitbaren Demokratie beschworen würden. »Es ist ein Widerspruch in sich selbst, wenn man zum Schutz der Verfassung unveräußerliche Grundsätze der Verfassung preisgibt.« Der Gesetzgeber dürfe darum weder »verschärfte Vernehmungen« noch Geheimmikrofone in Wohnungen ohne richterliche Kontrolle zulassen.
Man könne aber nicht ausschließen, fügten sie ahnungsvoll hinzu, dass man das eines Tages im Vertrauen darauf einführen wolle, es werde schon »korrekt und fair« angewendet werden. Bemerkungen, die nicht kommentiert zu werden brauchen.
Epidemische Ausmaße
Tatsächlich haben wir seit damals eine innenpolitische Aufrüstung sondergleichen erlebt. Sie hat seit den terroristischen Attentaten vom 11. September 2001 nicht nur in den USA, sondern auch in den Staaten der Europäischen Union geradezu epidemische Ausmaße angenommen. Traditionelle Rechtsgrundsätze wurden gerade in denjenigen Staaten eingedampft, die bisher auf ihre freiheitlichen Bürgerrechte ganz besonders stolz waren.
Dem Anti-Terrorismusgesetz von 1976 folgten ...
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